Als Messeveranstalter wollen wir Medienschaffenden den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der medialen Berichterstattung.
Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
- Durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind (auch Weblink)
- Durch Vorlage eines Impressums im Original (oder Weblink), in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist
- Durch Vorlage eines gültigen Ausweises von Jugendpresseorganisationen (Mitglieder von Schülerzeitungen oder ähnlichen Jugendmedien ohne gültigen Jugendpresseausweis erhalten einmalig eine Tageskarte)
- Pressefotografen, die nachweisen können, dass sie journalistisch tätig sind. Dem Akkreditierungsantrag sind automatisch aktuelle Veröffentlichungen mit Namensnennung (nicht älter als sechs Monate) beizufügen
- Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – d anzufordern. - Betreiber:innen eines aktiven Blogs oder Social-Media-Kanals (Instagram-, YouTube,TikTok, Facebook oder Ähnliches) mit fachlich thematischem Bezug zur jeweiligen Messe:
- Die Tätigkeit muss mit den entsprechenden Links nachgewiesen werden
- Der Blog oder Social-Media-Kanal besteht seit mindestens einem halben Jahr
- In den Kanälen werden regelmäßig, d.h. mindestens drei Mal im Monat, branchenbezogene oder für die Messe-Zielgruppe relevante Beiträge in Wort, Bild und/oder Film veröffentlicht
- Es muss eindeutig erkennbar sein, dass die Beiträge von Ihnen persönlich mit thematischem Bezug zur Messe verfasst wurden
- Der Blog oder Social-Media-Kanal muss ein Impressum vorweisen, in dem Sie namentlich aufgeführt sind
- Der Blog oder Social-Media-Kanal entspricht den Qualitätsstandards der fairnamic GmbH (Erscheinungsbild, Reichweite, etc.)
Es werden maximal zwei Personen pro Kanal akkreditiert
Gerne können Sie uns zur einfacheren Prüfung Kennzahlen (Page Impressions, Page Insights, Unique Visitors oder Verweildauer) Ihrer Seite/Ihres Kanals als Screenshots als Upload oder per E-Mail zukommen lassen.
GRUNDSÄTZLICH NICHT AKKREDITIERT WERDEN:
- Personen ohne jegliche journalistische Legitimation, wie z.B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind
- Personen, denen andere freie Journalisten die redaktionelle Bestätigung ausstellen, dies gilt besonders für private Begleitpersonen!
- Produkttester:innen
- Gewerbliche Plattformen, die Produkte und Dienstleistungen online verkaufen
- Corporate Blogs
- PR-Blogs
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.
Auch eine vorab erfolgte Aufnahme in den Presseverteiler der fairnamic GmbH beinhaltet nicht automatisch den Erhalt einer Pressekarte.